EnEV
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt die bisher geltende Wärmeschutzverordnung von 1995.
Innerhalb dieser neuen Verordnung regelt das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen sowohl neu zu errichtende als auch bestehende Gebäude hinsichtlich aller
energiespezifischen Eckdaten.
Die dort angestrebte Niedrigenergiebauweise wird zukünftig Standard.
Gemeinsam mit dem Bundesverband Rolladen + Sonnenschutz wurde ein neues GÜTESIEGEL ROLLADENKASTEN zur EnEV entwickelt.
Hersteller die dieses Gütesiegel führen, garantieren die Einhaltung der Bestimmungen nach der EnEV.
Folgende bauphysikalische Werte sind für ROLLADENKÄSTEN festgelegt:
- Wärmedämmung des Rolladenkastens:
U-Wert (früher k-Wert) < 0,6 W / m2K
- Wärmegedämmte Seitenteile und Auflagebereich:
Wärmedurchlasswiderstand R > 0,55 m2K / W
- Wärmegedämmter Gurtauslass:
Lüftungsrate C < 0,25 m3 / h (bei 50 Pa Druckdifferenz)
- Wärmegedämmter Revisionsdeckel:
Wärmedurchlasswiderstand R > 0,55 m2K / W, fugendicht
eingebaut nach Einbauvorschriften des Herstellers
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